Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das heißt, dass bereits mit der telefonischen Bestellung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch das Hotel ein Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen wird. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Nach jeweils 7 Übernachtungen werden die Zimmer gereinigt und die Handtücher gewechselt. Wünscht der Kunde zusätzliche Zwischenreinigungen / Handtuchwechsel muss er dies dem Hotel mitteilen. Diese Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3. Das Hotel ist berechtigt, den Buchungspreis einseitig bis zu 8 % zu erhöhen, wenn die Erhöhung des sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten:

a) Erhöhung von Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser, Gas
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Das Hotel ist berechtigt, nach Vertragsschluss unter der Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

IV. Rücktritt des Kunden, Rücktritt des Hotels

1. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert das Hotel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Das Hotel kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Höhe der nachstehenden Entschädigungspauschalen verlangen:

a) Rücktrittserklärung ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Gesamtreisepreises
b) Rücktrittserklärung ab Reisebeginn/Nichtantritt der Reise: 90 % des Gesamtreisepreises

2. Das Hotel kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die es an der Erfüllung des Vertrags hindert; in diesem Fall hat das Hotel den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

3. Tritt das Hotel vom Vertrag zurück, verliert es den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wenn das Hotel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat es unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  •  Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  •  Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

  •  das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

  •  der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

  •  ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

V. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe, Zimmerrückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.

Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VI. Haftungsbeschränkung

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

VII. EU-Verbraucherschlichtungsstelle

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ("OS-Plattform") eingerichtet hat: ec.europa.eu/consumers/odr

Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen, sofern in diesen AGB und/oder in gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes vorgeschrieben wird, in Textform vorgenommen werden.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird da- durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.